Weitere Informationen für unsere Patienten:
Beantragung der Therapie
Wenn im Laufe der Probesitzungen die gemeinsame Vereinbarung für eine therapeutische
Zusammenarbeit getroffen wird, benötigt Ihre Krankenkasse zur Genehmigung der Therapie einen Bericht (Konsiliarbericht)
Ihres Hausarztes oder eines Facharztes, aus dem hervorgeht, dass aus medizinischer Sicht nichts gegen eine Psychotherapie spricht.
Dann wird die Psychotherapie bei der Krankenkasse beantragt.
(Kurzzeittherapie: 25 Stunden, Langzeittherapie: 45 Stunden)
Nach der schriftlichen Bewilligung kann die Therapie beginnen.
Wichtig für Sie zu wissen: der Krankenkasse werden grundsätzlich keine therapeutischen Inhalte mitgeteilt!